Neue gesetzliche Grundlage für hausinternes Trinkwassernetz
Selbstverständlich darf es auch innerhalb des Hauses nicht zu einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität kommen. Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im Jahr 2003 hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen hierfür noch einmal deutlicher formuliert. Nun ist auch der Hauseigentümer „Betreiber einer Wasserversorgungsanlage“. Er und gegebenenfalls auch der Mieter sind für die Qualität des Trinkwassers zwischen der Hauptabsperrvorrichtung und den einzelnen Wasserentnahmestellen im Haus verantwortlich. Auf dem Weg durch die Hausinstallation dürfen sich die Eigenschaften des Trinkwassers nicht negativ verändern.

Egal, wo im Haus Trinkwasser entnommen wird, die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung müssen überall eingehalten werden.