Schutz der Hausinstallation vor Kalk und Korrosion
Wenn eine Hausinstallation entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und örtlichen Gegebenheiten ausgeführt wird – also von einem beim Versorgungsunternehmen registrierten Installateur – ist das Risiko von Korrosion und übermäßigen Kalkablagerungen in der Trinkwasseranlage gering. Falls Sie bezüglich des Materials aus dem die Rohre Ihrer Hausinstallation bestehen sollen besondere Wünsche haben, fragen Sie Ihr Wasserversorgungsunternehmen nach der Eignung für Ihr Trinkwasser.
Trinkwasser-Nachbehandlungsanlagen – meist überflüssig
Zum Schutz der Hausinstallation vor Kalkablagerungen und Korrosion werden angeboten:
Ionenaustauscher,
Dosieranlagen,
physikalische Wasserbehandlungsgeräte.
Das Trinkwasser der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist in der Regel so eingestellt, dass es nicht zu einer übermäßigen Kalkausfällung und zu Korrosion in den Trinkwasserrohren kommt. Maßnahmen gegen hartes Wasser sind daher, wenn überhaupt, erst ab Härtebereich III sinnvoll, also bei hartem Wasser. Der Einsatz einer entsprechenden Nachbehandlungsanlage ist möglichst auf den Warmwasserbereich zu beschränken. Im Kaltwasserbereich sind Kalkablagerungen sehr selten.
Korrosionsschutz betreiben Sie als Hauseigentümer am besten durch die Auswahl des richtigen Rohrleitungsmaterials und durch eine fachgerechte Ausführung aller anfallenden Erneuerungs-, Erweiterungs- und Reparaturarbeiten.
Was ist beim Einbau zu beachten?
Haben Sie sich für den Einbau einer Nachbehandlungsanlage entschieden, gilt es folgendes zu beachten:
Der Einbau hat durch qualifizierte und zugelassene Installateure zu erfolgen.
Die Nachbehandlungsanlage ist auf die ortsspezifische Wasserzusammensetzung abzustimmen.
Die Anlage muss regelmäßig und qualifiziert gewartet werden.
Werden dem Trinkwasser durch eine Nachbehandlungsanlage Stoffe zugesetzt, sind Sie als Vermieter verpflichtet, den Mietern dies bekannt zu geben.
Es sind nur Geräte einzubauen, die das Prüfzeichen einer anerkannten Zertifizierungsstelle tragen.
Bestehende Anlagen
Bestehende Nachbehandlungsanlagen sollten auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden, insbesondere wenn es keinen Wartungsvertrag mit einem Installateurbetrieb gibt.